Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Kehrgebührvorschreibung

Um die Schlichtungsstelle befassen zu können, muss vom Konsumenten zuerst ein Lösungsversuch mit dem jeweiligen Rauchfangkehrer unternommen werden. Wenn dieser erfolglos bleibt muss der Konsument den Sachverhalt schriftlich mit der entsprechenden Vorschreibung an die Schlichtungsstelle übermitteln.

An die Schlichtungsstelle werden nur jene Fälle herangetragen, die durch Einzelberatungen bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, dem Hauptreferat für Gewerbe- und Baurecht und natürlich auch beim Referat für Konsumentenschutz nicht ausgeräumt werden konnten.

  • Konsumentenschutzabteilung des Landes
    Telefonische Beratungszeit:
    jeden Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
    Telefon: 057-600/2346

 
im Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1, A-7000 Eisenstadt

 
(Alle Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten)